Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung einfach selbst erledigen
Behalten Sie die Kontrolle und erledigen Sie Ihre Einnahmen‑Ausgaben‑Rechnung ganz einfach selbständig. Somit haben Sie stets den vollen Überblick über Ihre Finanzen und eine bessere Entscheidungsgrundlage für Ihre nächste Investition. Egal ob Sie Ihre Steuerangelegenheiten selbst oder mit Hilfe eines Buchhalters oder Steuerberaters erledigen, mit allesfirma.at sind Sie perfekt darauf vorbereitet!
Einnahmen und Ausgaben im Griff
Weisen Sie jedem Zahlungsfluss einem Zahlungsmittelkonto zu (z.B. Barkassa oder Bankkonto) und teilen Sie Ihre Ausgaben unkompliziert in betriebliche und private Anteile auf (z.B. Handyrechnungen oder KFZ-Benutzung).
Einnahmen und Ausgaben können verschiedenen Kategorien zugewiesen werden.
Ihre Einnahmen können zusätzlich mit bereits vorhanden Rechnungen verknüpft werden. Somit werden diese Zahlungen automatisch einem Kunden zugeordnet.
Verständlich und Überschaubar
Für eine schnelle Übersicht über Ihre aktuelle Finanzlage können die Summen der von Ihnen erfassten Zahlungen in einer Jahresansicht, aufgeteilt nach Monaten, aufgelistet werden.
Natürlich können auch alle Zahlungen eingesehen werden. Da Sie somit Ihre Einnahmen-Ausgaben-Rechnung lückenlos und jederzeit verfügbar ist, haben Sie ständig einen detaillierteren Einblick in Ihre Finanzen.
Auch Ihr Steuerberater wird davon profitieren, da Sie Ihm Ihre Unterlagen gut aufbereitet, ohne fehlende Belege, übergeben können. Somit wird eine bessere und effizientere Zusammenarbeit gewährleistet.
Von der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zur UVA
Mit allesfirma.at erledigen Sie kinderleicht Ihre Umsatzsteuervoranmeldung!
Sie können Zahlungen nach verschiedenen Umsatzsteuer Typen einteilen. Diese Typen entsprechen den Kennzahlen des Formulars der Umsatzsteuervoranmeldung (U30). Für einen Voranmeldezeitraum können die dafür benötigten Summen somit automatisch berechnet werden. Sie brauchen die ausgefüllte UVA danach nur mehr an Ihr zuständiges Finanzamt übermitteln.
allesfirma.at eignet sich sowohl für vorsteuerabzugsberechtigte Selbständige als auch Kleinunternehmer welche keine Umsatzsteuer verrechnen.